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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hardware und Software gegenüber Kunden
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen CompuBit AG und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Für den Fall, dass der Käufer diese Bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher CompuBit AG anzuzeigen.
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Lieferfristen
Die von der CompuBit AG angegebenen Lieferfristen werden bestmöglich eingehalten. Verzögerungen, die nicht nachweisbar auf eigenem Verschulden (Absicht und grobe Fahrlässigkeit) der CompuBit AG beruhen, berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadenersatz. Ausgenommen sind Lieferverzögerungen von mehr als 90 Tagen, die beide Parteien zum Vertragsrücktritt ohne Schadenersatzfolgen berechtigen.
Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung, durch die Lieferung des bestellten Produkts oder Übersendung einer Rechnung an den Kunden durch CompuBit AG zustande.
Der Versand von Produkten durch CompuBit AG erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden. Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei CompuBit AG geltend zu machen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.
3. Zahlungsbedingungen Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und CompuBit AG verstehen sich netto, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung. Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden. Rechnungen von CompuBit AG für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. Die CompuBit AG legt allen Dienstleistungen Rapporte bei, damit der Kunde sich im Klaren ist wie viele Stunden verbraucht worden sind. Der Kunde akzeptiert diese Rapporte durch Bezahlung der Rechnung. Einwände auf die Rapporte bedürfen der Schriftform innert 10 Tagen, ansonsten, diese Rapporte als genehmigt und akzeptiert zu betrachten sind. CompuBit AG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und CompuBit AG hat Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.
4. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Produkte Eigentum der CompuBit AG und dürfen weder verpfändet, vermietet noch zur Sicherheit übereignet werden.
5. Gesamthaftung und Schadenersatz Auf Schadensersatz haftet CompuBit AG nur für Vorsatz, jedoch im Maximum von CHF 1000.-- . Für einfache Fahrlässigkeit haftet CompuBit AG in keinem Fall. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung CompuBit AG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz gegen CompuBit AG beträgt ein Jahr, ab der Rechnungsstellung ausgenommen solche aus unerlaubten Handlungen. Zudem lehnt CompuBit AG jegliche Haftung für Datenzerstörung und -verlust bei der Behebung von Mängeln ab. CompuBit AG übernimmt keine Haftung und Verantwortung für allfällige Mängel und Folgeschäden bei Installation und Funktion der erworbenen Software. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende Mängel CompuBit AG umgehend mittels Eingeschrieben Brief mitzuteilen und eine angemessene Nachfrist zu setzen. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung von CompuBit AG.
6. Nutzungsrecht Der Kunde anerkennt, dass die vertragsgegenständliche Software umfassendem Urheberrechtsschutz unterliegt. Er weiss, dass die Verletzung der Urheberrechte strafbar ist. Der Kunde erwirbt mit dem Eigentum am Datenträger beziehungsweise an der Dokumentation ein einfaches nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den überlassenen Programmen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, ist der Kunde grundsätzlich nur berechtigt, die vertragsgegenständliche Software auf einem Computerarbeitsplatz zu nutzen. Die Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer eigenen ausdrücklichen Lizenz zulässig. Der Kunde wird auf Datenträgern oder Nutzungsbedingungen enthaltene Nutzungsrechtsbeschränkungen respektieren. Bei Datenträgern mit mehreren Programmen, wird er nur die für ihn freigegebenen Programme oder Module nutzen.
7. Installation, Schulung und andere Leistungen Weitere Leistungen wie die Installation einer EDV-Anlage, die Installation einer Software auf der EDV-Anlage, die Anpassung der eingesetzten Software an die besonderen Bedürfnisse des Kunden, die Schulung von Nutzern oder Pflege eines Computerprogramms sowie sonstige Beratungsleistungen vereinbaren die Vertragsparteien gesondert und in Schriftform.
Der Kunde kann mit CompuBit AG ein Wartungsvertrag abschliessen.
Dieser Wartungsvertrag gilt in Bezug auf Interventionen von Hardware und Software Support. Für M-SOFT Software gelten die AGB der Firma M-SOFT Deutschland. Schulungen können in einzelnen Fällen über diesen Vertrag abgerechnet werden.
8. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma CompuBit AG. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.
CompuBit AG
Januar 2008

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